Der Begriff "Best Buy" ist nicht als Marke für die Bereiche Elektronik, KFZ-Zubehör und Möbel nicht hinreichend unterscheidungskräftig und kann daher als Marke nicht eingetragen werden <link http: www.online-und-recht.de urteile best-buy-als-marke-fuer-elektronik-und-kfz-zubehoer-nicht-eintragbar-t-476-09-europaeisches_gericht--20091215.html _blank external-link-new-window>(EuG, Urteil v. 15.12.2009 - Az.: T-476/09).
Es handle sich vielmehr um einen allgemeinen und in der Werbung üblicherweise verwendeten Slogan. Der durchschnittliche Verbraucher werde die Wortfolge zudem problemlos mit "am preisgünstigsten" übersetzen und damit eine bloße Werbeformel in Verbindung bringen.