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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Mangels Unterscheidungskraft "Hello Pussy" keine Marke

Die Bezeichnung "Hello Pussy" ist nicht als Marke für die Bereiche Intimprodukte eintragbar, da der durchschnittliche Verbraucher darin eine Bewerbung von Artikeln aus dem Intimbereich sehe, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile hello-pussy-als-marke-fuer-kosmetikprodukte-nicht-eintragbar-25-w-pat-66-07-bundespatentgericht--20091023.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 23.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 66/07).

Der Käufer werde bei "Hello Pussy" nicht eine intime Freundin denken oder einen Katzennamen in Betracht ziehen, sondern vielmehr mit dem Schlagwort eine Intimware assoziieren.

Daher fehle den Worten die für eine Markeneintragung erforderliche Unterscheidungskraft.

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