Die Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." ist mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für Beratungsdienstleistungen eintragbar <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-institut-der-norddeutschen-wirtschaft-e-v-29-w-pat-102-10-bundespatentgericht--20100721.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 21.07.2010 - Az.: 29 W (pat) 102/10).
Dem Begriff fehle die erforderliche Individualität.
Schwerpunkt des Schlagwortes sei der Bestand "Wirtschaft". Hierbei handle es sich ein Wort aus dem allgemeinen Sprachgebrauch.
Auch die weiteren Hinzufügungen seien nicht geeignet, eine ausreichende Abgrenzung vornehmen zu lassen.