Die Bezeichnung "Homepage Easy" ist für die Bereiche IT und Telekommunikation mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragbar, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.12.2009 - Az.: 25 W (pat) 101/09).
Die Worte "Homepage" und "Easy" seien in Deutschland inzwischen geläufige Worte und hätten längst Einzug in den deutschen Sprachschatz gehalten. Inhalt und Bedeutung der Begriffe seien dem durchschnittlichen Verbraucher daher hinreichend bekannt.
Beide Begriffe seien somit Allgemeinbegriffe, denen die notwendige Unterscheidungskraft fehle. Eine Markeneintragung komme daher nicht in Betracht.