Der Begriff "Power Moon" ist für den Bereich von Lampen markenrechtlich unterscheidungskräftig, so das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile fuer-lampen-eingetragene-marke-power-moon-ist-kennzeichnungskraeftig-6-u-203-08-oberlandesgericht-koeln-20090520.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.05.2009 - Az.: 6 U 203/08).
Die Klägerin, Inhaberin der eingetragenen Marke "Power Moon", ging gegen die Beklagte, eine Mitbewerberin vor, die im Internet Stablampen unter der Bezeichnung "LED-LENSER® V13 Power Moon" vertrieb.
Die Kölner Richter bejahten den geltend gemachten Unterlassungsanspruch.
Es handle sich bei "Power Moon" um eine selbstständige und bildkräftige Bezeichnung. Hinzu komme, dass das ®-Symbol die Zeichenfolge "LED-LENSER" betone. Dadurch komme "Power Moon" eine eigenständige Bedeutung zu. Auch in der akustischen Wahrnehmung liege der Klang und die Betonung auf den Worten "Power Moon".