Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Markenschutz für "abooffice"

Der Begriff "abooffice" ist für den Bereich Uhren und Telefonanlagen hinreichend unterscheidungskräftig und kann somit als Marke eingetragen werden <link http: www.online-und-recht.de urteile abooffice-als-marke-fuer-uhren-und-telefonanlagen-eintragbar-29-w-pat-4-10-bundespatentgericht-muenchen-20100428.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 28.04.2010 - Az.: 29 W (pat) 4/10).

Sie erklärten, dass die Bezeichnung "abooffice" in ihrer Gesamtheit nicht lediglich als beschreibend angesehen werden könne. Zwar handle es sich bei den Wortbestandteilen um zwei allgemeinübliche Begriffe, die sowohl im Alltag als auch in der Werbesprache häufig verwendet werden würden.

Jedoch führe die Zusammensetzung der Begriffe dazu, dass keine verständliche Sachaussage mehr vorliege. Der Begriff rege zum nachdenken an, so dass ihm nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden könne.

 

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen