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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Markenschutz für Begriff „FICKEN“ für Bier und alkoholische Getränke

Der Begriff "FICKEN“ ist als Marke für die Bereiche Bekleidung, Bier und alkoholische Getränke eintragbar, auch wenn das Wort nicht den Anforderungen des guten Geschmacks genügt <link http: www.online-und-recht.de urteile ficken-als-marke-fuer-bier-und-alkoholische-getraenke-eintragbar-26-w-pat-116-10-bundespatentgericht--20110803.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Urt, Beschl. v. 03.08.2011 - Az.: 26 W (pat) 116/10).

Worte können als Marke nur dann eingetragen werden, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Im vorliegenden Fall war die Frage, ob der Begriff "FICKEN" gegen diesen Grundsatz verstieß.

Die Richter des BPatG bejahten eine Eintragungsfähigkeit. Der Begriff könne zwar durchaus als geschmacklos empfunden werden, jedoch genüge dies nicht, um ihm den markenrechtlichen Schutz versagen zu können. 

Eine ästhetische Prüfung eines Begriffs könne nie Gegenstand des markenrechtlichen Eintragungsverfahrens sein. Zumal das Gericht vorliegend davon ausging, dass "FICKEN" hier nicht in unerträglicher Weise das Anstandsgefühl des durchschnittlichen Verbrauchers verletze.

Identisch entschied das BPatG für das Wort "Fickshui" <link http: www.online-und-recht.de urteile marke-fickshui-fuer-den-bereich-bekleidung-nicht-sittenwidrig-27-w-pat-41-10-bundespatengericht--20100401.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 01.04.2010 - Az.: 27 W (pat) 41/10).

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