Ein Unternehmen, welches im Rahmen der Google AdWords einen geschützten Markennamen als Keyword verwendet, verhält sich rechtswidrig, wenn neben den Suchergebnissen im Anzeigentext selbst der Markenname erscheint <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-geschuetzter-marke-in-anzeigentext-markenrechtswidrig-i-20-w-136-10-oberlandesgericht-duesseldorf-20101221.html _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2010 - Az.: I-20 W 136/10).
Die Beklagte handelte im Internet mit Aktien und warb im Rahmen der Google AdWords mit der geschützten Marke "Hapimag". Bei Eingabe des Suchbegriffs erschien in der Anzeige der Beklagten die Aussage "Hapimag Aktien und Punkte".
Die Düsseldorfer Richter bejahten eine Markenverletzung.
Zwar wisse der durchschnittliche User, dass es sich bei den Anzeigen um bezahlte Werbung handle und eben nicht um generische Suchergebnisse. Aber er könne vorliegend nicht zwingend davon ausgehen, dass die Anzeigen nur von der Beklagten stammten und nicht auch von der Klägerin. Dies liege vor allem daran, dass der Markenname im Anzeigentext selbst erschienen sei. Der User könne nicht unmittelbar erkennen, ob dadurch nicht eine Anzeige von Hapimag selbst vorliege.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Der vorliegende Düsseldorfer Beschluss unterscheidet sich in einem wichtigen Detail zu den aktuellen Urteilen des OLG Braunschweig <link http: www.online-und-recht.de urteile markenrechtsverletzungen-durch-google-adwords-anzeigen-2-u-113-08-oberlandesgericht-braunschweig-20101124.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.11.2010 - Az.: 2 U 113/08) und des LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile markenrechtsverletzung-durch-google-adwords-nur-bei-verwechslungsgefahr-97-o-55-10-landgericht-berlin-20100922.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.09.2010 - Az.: 97 O 55/10). Im Düsseldorfer Fall wurde der geschützte Markenname im sichtbaren Teil des Anzeigentextes selbst genutzt, während die Braunschweiger und Berliner Richter über Fälle reiner Keyword-Nutzung zu entscheiden hatten.
Nach der neuen Rechtsprechung des EuGH ist die Verwendung fremder Markennamen als Keywords bei Google AdWords nur noch dann ein Rechtsverstoß, wenn für den Betrachter eine sogenannte Zuordnungsverwirrung eintritt. Vgl. dazu das <link news interview-mit-ra-dr-bahr-zur-neuen-google-adwords-richtlinie.html _blank external-link-new-window>Interview mit RA Dr. Bahr und den Website Boosting-Aufsatz von RA Dr. Bahr <link download bahr-freiwild-adwords-neue-markenrichtlinie.pdf _blank external-link-new-window>"Freiwild AdWords: Zukünftig rechtlich alles erlaubt?".