Wie der Landesbeauftragte für Datenschutz Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung erklärt, hat gegen ein Krankenhaus ein DSGVO-Bußgeld iHv. 105.000,- EUR verhängt.
Grund der Beanstandung ist laut der Behörde:
"Die bestandskräftige Geldbuße beruht auf mehreren Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit einer Patientenverwechslung bei der Aufnahme des Patienten. Diese hatte eine falsche Rechnungsstellung zur Folge und offenbarte strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement. "
Konkretere Angaben zu den tatsächlichen Handlungen oder gegen welche Normen genau verstoßen wurde, lassen sich der Erklärung nicht entnehmen. Insofern fällt eine rechtliche Bewertung der Angelegenheit (derzeit) schwer.
Der Landesbeauftragte Prof. Kugelmann wird mit den Worten zitiert:
"Vorrangiges Ziel der Abhilfe- und Sanktionsmaßnahmen ist es, bestehende Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern. Geldbußen sind hierbei ein Instrument unter mehreren. Neben ihrer Sanktionswirkung enthalten sie immer auch ein präventives Element, indem deutlich wird, dass Missständen konsequent nachgegangen wird.
Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden. Daher hoffe ich, dass die Geldbuße auch als Signal gewertet wird, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden auf dem Feld des Umgangs mit Daten im Gesundheitswesen besondere Wachsamkeit an den Tag legen.“