Verstößt ein Unternehmen mehrfach gegen das gerichtliche Verbot, unerlaubt Werbefaxe zu versenden, so ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes iHv. 30.000,- EUR angemessen <link http: www.online-und-recht.de urteile ordnungsgeld-bei-unerbetener-faxwerbesendung-30000-eur-6-w-112-11-oberlandesgericht-frankfurt-20120102.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 02.02.2012 - Az.: 6 W 112/11).
Gegen die Schuldnerin war eine einstweilige Verfügung wegen unerlaubter Fax-Werbung ergangen. Wegen mehrfacher Verstöße gegen das Verbot wurden Ordnungsgelder von jeweils 2.500,- EUR festgesetzt.
Als es erneut zu Verstößen kam, verhängten die Frankfurter Richter diesmal eine Summe von 30.000,- EUR.
Das verhängte Ordnungsgeld sei auch der Höhe nach gerechtfertigt, nachdem bereits zuvor rechtskräftig abgeschlossene Ordnungsmittelverfahren gegen die Schuldnerin durchgeführt worden seien. Die Schuldnerin könne nicht mit ihrem Vorbringen Erfolg haben, die streitgegenständlichen Telefaxschreiben seien möglicherweise von unbekannten Dritten an die Kunden versandt worden, um ihr Schaden zuzufügen.
Hiergegen spreche, dass die Kunden Bestellungen bei der auf den Faxschreiben angegebenen Faxnummer getätigt hätten, die dann von der Schuldnerin ausgeführt worden seien.
Der Schuldnerin falle auch ein Verschulden zur Last im Hinblick auf die Versendung von Werbefaxschreiben. Da diese Schreiben nach eigenem Vortrag der Schuldnerin nicht von ihren Werbepartnern und nach Überzeugung des Gerichts auch nicht von Dritten versandt worden seien, müsse davon ausgegangen werden, dass sie aus dem Geschäftsbetrieb der Schuldnerin stammten.