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Kategorie: Onlinerecht

LG Stuttgart: Merchant haftet nicht für Spam-Mails seines Affiliates

Das LG Stuttgart <link http: lrbw.juris.de cgi-bin laender_rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.05.2013 - Az.: 12 S 200/12) hat noch einmal bestätigt, dass ein Merchant nicht für die Spam-Mails seines Affiliates haftet.

Allein die Beteiligung des Merchants an einem Affiliate-Netzwerk stelle noch keinen ausreichenden Haftungsgrund dar. Bei einem solchen Netzwerk handle es sich um reguläre, seriöse und an sich risikolose Onlinewerbung.

Zudem habe der Merchant in seinen Bestimmungen ausdrücklich jede E-Mail-Werbung verboten. Das verklagte Unternehmen setze daher keinerlei finanziellen Anreize, dass der Affiliate sich über die vertraglichen Restriktionen hinwegsetze und unlautere E-Mail-Werbung betreibe.

Das Gericht geht sogar noch weiter: Selbst dann, wenn der Merchant Kenntnis davon gehabt hätte, dass der Affiliate vorwiegend E-Mail-Werbung betreibe, sei der Merchant nicht als Störer zu qualifizieren und hafte folglich auch nicht.

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