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Kategorie: Onlinerecht

LG Bielefeld: Musikindustrie hat Anspruch auf strafrechtliche Akteneinsicht

In einer weiteren Entscheidung hat das LG Bielefeld <link http: www.online-und-recht.de urteile strafrechtliche-akteneinsicht-fuer-musikindustrie-bei-p2p-urheberrechtsverletzungen-2-qs-224-09-landgericht-bielefeld-20090610.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.06.2009 - Az.: 2 Qs 224/09) beschlossen, dass die Musikindustrie in einem P2P-Urheberrechtsverletzungsverfahren einen Anspruch auf Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten hat.

In einer P2P-Tauchbörse wurden ca. 1.500 Dateien zum Download angeboten. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Anschluss-Inhaber, über dessen Internet-Zugang die Inhalte bereitgehalten wurden, ermittelt worden war, begehrte die Musikindustrie Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten.

Dies lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Es sei nur der Anschlussinhaber ermittelt worden und nicht der tatsächliche Täter. Da nur ein vager Verdacht gegen den Anschlussinhaber vorliege, überwiege dessen Interesse auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem Verfolgungsinteresse der Musikindustrie.

Zu Unrecht wie die Bielefelder Richter nun entschieden. Es bestehe ein Anspruch auf Akteneinsicht.

Das Anbieten von 1.500 Dateien zum Download sei keine Straftat von unerheblicher Bedeutung. Vielmehr überwiege das Interesse der Musikindustrie, denn andernfalls könnten die Geschädigten ihre zivilrechtlichen Ansprüche nicht durchsetzen.

 

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