Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

Der BGH (Urt. v. 24.3.2005 - Az.: I ZR 131/02 - PDF) hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz besteht.

Normalerweise regeln die betreffenden Spezialgesetze (z.B. MarkenG oder UrhG) die Ansprüche, die der Rechteinhaber hat, abschließend. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein Rückgriff auf die allgemeinen Grundsätze des Wettbewerbsrechts möglich. Andernfalls würden die Wertungen der Spezialgesetze durch das UWG unterlaufen.

Die höchsten deutschen Zivilrichter haben nun ausgeführt, unter welchen besonderen Voraussetzungen ein solcher Rückgriff auf das UWG ausnahmsweise erlaubt ist:

"Nach den (...) entwickelten Grundsätzen (...) können Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines wettbewerblich eigenartigen Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (...).

Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (...). Die wettbewerbliche Eigenart kann sich auch aus Merkmalen ergeben, die durch den Gebrauchszweck bedingt, aber willkürlich wählbar und austauschbar sind (...)

Für das Vorliegen der wettbewerblichen Eigenart ist eine Bekanntheit des betreffenden Erzeugnisses nicht Voraussetzung."

Rechts-News durch­suchen

03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wer in einer Prüfung ein eingeschaltetes Smartphone mitführt, riskiert den endgültigen Ausschluss vom Studium, auch ohne Nachweis einer tatsächlichen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen