Das OLG Köln hat in einem schon etwas länger zurückliegenden, jetzt aber erst bekannt gewordenem Beschluss ((Beschl. v. 14.11.2005 - Az.: 15 W 60/05)) entschieden, dass Online-Archive nur eine eingeschränkte Löschungspflicht haben:
"Leitsätze:
1. Eine zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.
2. Ob ein Unterlassungsanspruch auf Löschung des Artikels aus dem Online-Archiv besteht, hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
3. Das Bereithalten eines solchen Online-Archivs hat jedoch nur begrenzte Breitenwirkung."
Das OLG Frankfurt a.M. verneint grundsätzlich eine Löschungspflicht (= Kanzlei-Infos v. 30.10.2007), das LG Hamburg dagegen bejaht sie (= Kanzlei-Infos v. 26.10.2007).