Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LSG NRW: Fernsehsendungs-Jury "DSDS" KSK-pflichtig

Die Honorare an Juroren der RTL-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) sind in der Künstlersozialversicherung abgabepflichtig. Dies hat der 16. Senat des Landessozialgericht Nordhrein-Westfalen mit Urteil vom 04. September 2008 in Essen entschieden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fernsehsender RTL strahlt seit Herbst 2002 die Casting-Show „Deut¬schland sucht den Superstar“ aus. Die Sendung kombiniert einen Talentwettbewerb mit interaktiven Elementen. Zu¬nächst beurteilt eine Jury die Auftritte der Nachwuchssänger, anschließend können die Zuschauer telefonisch für ihren Favoriten stimmen. Der Kandidat mit den jeweils wenigsten Anrufen scheidet aus.

Die vierköpfige Jury ist prominent besetzt; die Juroren erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar. Für dieses Honorar zog die beklagte Künstlersozialkasse den Fernsehsender zur Künstlersozial¬abgabe heran, weil die Jurytätigkeit zur Unterhaltungskunst zähle. Der klagende Fernsehsender vertrat dagegen die Auffassung, die Jury-Mitglieder seien keine Künstler, sondern „Experten“.

Dem widersprachen die Essener Richter und bestätigten damit ein Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12. November 2007 (Az.: S 23 RK 3/07): Die konkrete Tätigkeit der Jury in den Staffeln 2002 und 2003 unterfalle der Unterhaltungskunst, wobei das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) keinen besonderen Qualitätsrahmen vorgebe. Es reiche aus, dass die Jury eine eigenschöpferische Leistung zur Unterhaltung des Fernsehpublikums erbringe.

Hintergrund: Die Künstlersozialkasse versichert Künstler und Publizisten im Alter, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen werden hälftig aus den Beiträgen der Versicherten, zu 20% über einen Zuschuss des Bundes und zu 30% aus der Künstlersozialabgabe finanziert. Sie wird bei Unternehmen erhoben, die künstlerische und publizistische Beiträge verwerten.

Aktenzeichen: L 16 KR 5/08

Quelle: Pressemitteilung des LSG NRW v. 04.09.2008

Anmerkung: Siehe dazu unser Video auf Law-Vodcast "Das Damoklesschwert der Künstlersozialkasse: Abgabepflicht für Jedermann?", der sich exakt mit dieser Problematik beschäftigt.

Rechts-News durch­suchen

28. November 2025
Ein Stromanbieter muss Schadensersatz zahlen, weil er trotz Preisgarantie vorzeitig die Tarife erhöhte.
ganzen Text lesen
24. November 2025
Eine außerordentliche Kündigung wegen einer vulgären Äußerung kann unverhältnismäßig sein, wenn die Sätze nicht als schwerwiegende, persönlich…
ganzen Text lesen
19. November 2025
Die wiederholte männliche Ansprache einer nicht-binären Person in Gerichtsschreiben ist kein Justizverwaltungsakt und daher nicht gerichtlich…
ganzen Text lesen
10. November 2025
Ein Online-Attest ohne Arztkontakt rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages wegen schweren Vertrauensbruchs.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen