Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Streitwert bei geklauten Internet-News

Das LG Köln hat in einem aktuellen einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschl. v. 24.09.2008 - Az.: 28 O 619/08) entschieden, dass der Streitwert für zwei geklaute Internet-News bei insgesamt 10.000,- EUR liegt.

Rechts-News durch­suchen

01. Juni 2026
TikTok gestaltet sein Meldeformular für rechtswidrige Inhalte nicht benutzerfreundlich im Sinne des DSA.
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Eigentümer darf Online-Innenfotos eines Maklers ohne Zustimmung verbieten.
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Ein Teleshopping-Sender hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Public-Value-Liste, weil sein Programm die gesetzlichen Vielfaltkriterien nicht…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen