Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Streitwert bei geklauten Produkt-Fotos im Online-Bereich das 10-fache des Lizenzschadens

Nach Ansicht des OLG Brandenburg  (Beschl. v. 22.08.2013 - Az.: 6 W 31/13) ist bei geklauten Fotos zu privaten Zwecken im Online-Bereich bei der Bestimmung des Streitwertes von dem 10-fachen des Lizenzschadens aus.

Der Beklagte hatte für eine private eBay-Auktion zwei Lichtbilder ungefragt übernommen. Den entstandenen Schaden pro Bild bezifferte die Klägerin mit 45,- EUR.

Das OLG Brandenburg setzte als Streitwert für den Unterlassungsanspruch eine Summe von 450,- EUR (= 10 x 45,- EUR) pro Foto fest.

Es könne bei der Festlegung des Streitwertes gewinnbringend auf den Lizenzschaden zurückgegriffen werden. Denn hierin spiegele sich das wirtschaftliche Interesse des Urhebers, nämlich der wirkungsvollen Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Eigentum, am ehesten wider.

Generalpräventive Erwägungen, z.B. die Festlegung bestimmter hoher Beträge, um Nachahmer abzuschrecken, komme hingegen nicht in Betracht. Auch das Argument, dass bei derartig niedrigen Streitwerten eine wirtschaftlich tragbare Tätigkeit von Anwälten kaum nachbar sei, hielt das Gericht für nicht überzeugend.

Rechts-News durch­suchen

18. Mai 2026
Wer bei einer gerichtlich angeordneten IT-Durchsuchung Passwörter verweigert, muss mit Zwangsgeld rechnen.
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Eine Film-Produktionsfirma darf das Geschlecht einer Filmrolle ändern, ohne dass es die Rechte des Drehbuchautors verletzt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
01. Mai 2026
Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen