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OLG Hamm: Ortname + Gattungsbegriff als Domainname doch zulässig

In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm (Urt. v. 19.06.2008 - Az.: 4 U 63/08) entschieden, dass eine Verbindung aus Ortsname und Gattungsbegriff als Domainname rechtlich zulässig ist.

Im konkreten Fall ging es um eine Domain von Rechtsanwälten: rechtsanwalt-[ortsname].de

"Diese angegriffene Wettbewerbshandlung ist aber nicht unlauter (...). Die von dem Antragsteller gerügte Irreführung durch diese Domain liegt nicht vor.

Mit der Führung dieser Domain suggerieren die Antragsgegner nicht, dass ihnen unter den in E ansässigen Rechtsanwälten eine Spitzenstellung zukommt, die auch von den Antragsgegnern selbst nicht für sich in Anspruch genommen wird.

Eine solche Spitzenstellungswerbung lässt sich nicht schon damit begründen, dass die fragliche Domain nur einmal vergeben wird und die Domain dem Verkehr nur im Zusammenhang mit den Antragsgegnern begegnet, während andere Rechtsanwälte nun nicht mehr die Möglichkeit haben, mit der Domain "anwaltskanzlei-[ortsname].de" zu werben."


Und weiter:

"Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Verkehr bekannt ist, dass eine Domain nur einmal vergeben werden kann und dass diese Vergabe nach dem Prioritätsgrundsatz erfolgt.

Von daher weiß der Verkehr, dass die Vergabe einer Domain als solche noch nichts darüber besagt, ob diese Vergabe im Hinblick auf den Aussagegehalt der Domain zu Recht erfolgt ist.

Auch der Gesichtspunkt des Umleitens von Kundenströmen führt nicht zur Irreführung. Der Vorteil, den derjenige erlangt, der ein knappes Gut für sich sichern will, ist nicht per se wettbewerbswidrig. Deshalb kann der Streit der Parteien dahinstehen, welchen Platz sich die Antragsgegner durch den Gebrauch der angegriffenen Domain bei Suchmaschinen sichern."


An der umstrittenen "tauschschule-dortmund.de"-Entscheidung aus dem Jahre 2003 - vgl. dazu die damaligen Anmerkungen von RA Dr. Bahr - hält das Gericht ausdrücklich nicht mehr fest.

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