Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

EuGH: TDI als Marke für Automobilbereich nicht eintragungsfähig

Das EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 28.01.2009 - Az.: T-174/07) festgelegt, dass die Buchstaben "TDI" nicht als Marke eintragungsfähig sind, weil ihnen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.

Die Abkürzung stehe für "Turbo Direct Injection" bzw. "Turbo Diesel Injection" und sei ein Allgemeinbegriff, der unabhängig von irgendeiner Fahrzeugkategorie einen bestimmten Typ von Motoren kennzeichne.

Zeichen und Abkürzungen, die daher nur ein technisches Motorenmerkmal bezeichneten, seien für jedermann frei verfügbar und dürften nicht als Marke eingetragen werden, so die Richter.

Rechts-News durch­suchen

13. August 2026
Da die Zahl „420“ als gängiger Code für Cannabis gilt, kann sie nicht als Marke für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eingetragen werden.
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer künstliche Intelligenz im Firmenamen trägt, verliert den Markenschutz, wenn der Begriff nur das Produkt beschreibt und nicht auf seine Herkunft…
ganzen Text lesen
16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen