Das AG Hannover (Urt. v. 03.06.2008 - Az.: 439 C 2674/08) hat entschieden, dass ein 17jähriger aufgrund von Urheberrechtsverletzungen (hier: eBay-Foto-Klau) Schadensersatz leisten muss, wenn er nach seiner individuellen Entwicklung in der Lage ist, Verantwortung für die Folgen seines Tuns zu übernehmen.
Der 17jährige Beklagte hatte auf der Online-Auktionsplattform eBay mehrere Bilder unerlaubt bei seinen Verkäufen eingebunden und wurde daraufhin vom Urheber auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Dem Gericht stellte sich nun die Frage, ob der Minderjährige für diese Tat wirklich haften musste. Denn nach den zivilrechtlichen Vorschriften ist derjenige, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, nur dann für den von ihm begangenen Schaden verantwortlich, wenn er die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzt. Der Minderjährige muss fähig sei, sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu werden.
Dies bejahte das AG Hannover im vorliegenden Fall. Da der Jugendliche seit mehreren Jahren bei eBay angemeldet sei, zudem über knapp 80 Auktions-Bewertungen verfüge und auch die Verkaufsanzeigen außerordentlich professionell von ihm gestaltet worden seien, zweifelte das Gericht nicht an der notwendigen Einsichtsfähigkeit. Es verurteilte den Minderjährigen zur Zahlung von 100,- EUR pro widerrechtlich genutztem Bild.