Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: "Da blüh ich auf!" nicht als Marke eintragungsfähig

Das BPatG (Beschl. v. 03.03.2009 - Az.: 33 W (pat) 72/07) hat entschieden, dass die Wortfolge "Da blüh ich auf" nicht als Marke für den Bereich Pflanzen und Gartenbau eintragungsfähig fähig ist, weil ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.

Mit dem Ausspruch würde der Durchschnittsverbraucher assoziieren, dass sowohl die Pflanzen besser blühen würden als auch der Kunde beim Einkauf im Gartencenter "aufblühen" würde.

Es handle sich um eine geläufige Redewendung, die von der Allgemeinheit in vielen Fällen benutzt werde, um eine positive Stimmung auszudrücken. Der Aussage fehle daher jede Unterscheidungskraft.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen