Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Online-Shop muss bei Naturkosmetik exakte Inhaltsstoffe angeben

Verkauft ein Online-Shop Naturkosmetik-Produkte, so muss er die exakten Inhaltsstoffe mit angeben, da es sich bei diesen um wesentlichen Informationen für den Kauf der Ware handelt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.09.2018 - Az.: 6 U 84/17).

Grundsätzlich muss ein gewerblicher Verkäufer alle wesentlichen Informationen angeben, damit der Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen kann (§ 5 a Abs.2, Abs.4 UWG).

Im vorliegenden Fall ging es Naturkosmetik-Produkte, die die Beklagte online veräußerte, dabei jedoch nicht näher die Inhaltsstoffe auf der Webseite angab. 

Dies stufte das OLG Karlsruhe als nicht ausreichend ein und somit als Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht.

Denn insbesondere bei (Natur-) Kosmetik-Ware mache der Verbraucher seine Kaufentscheidung regelmäßig von der inhaltlichen Zusammensetzung abhängig und befasse sich auch näher mit dem Verzeichnis der Inhaltsstoffe. Allergien und Unverträglichkeiten seien auch bei Kosmetikprodukten nach der Lebenserfahrung nicht selten, so das Gericht weiter. 

Der potenzielle Kunde erwarte - wie im stationären Ladengeschäft, wo er auf der Ware die genauen Inhaltsstoffe nachlesen könne - auch online eine entsprechende Auflistung der näheren Bestandteile. Diese Angaben seien schon im Rahmen des Onlineangebots selbst zu erwarten und nicht erst später nach dem Kauf auf der Produktpackung.

Auch wenn diese Informationsaufbereitung für den einzelnen Online-Shop möglicherweise mühsam und aufwendig sei, sei die Verpflichtung gleichwohl verhältnismäßig und angemessen.

Rechts-News durch­suchen

29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen