Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Preisangabepflicht gilt nicht für Tätowierer und Tattoo-Studios

Ein Tätowierer, der ein eigenes Studio betreibt, muss nicht zwingend ein Preisverzeichnis in seinem Schaufenster auslegen. Tätowieren ist allgemein als künstlerische Leistung anerkannt, deren Preis sich individuell nach Motivwahl und Aufwand berechnet <link http: www.online-und-recht.de urteile taetowierer-muss-im-schaufenster-nicht-zwingend-preisverzeichnis-auslegen-5-u-207-10-oberlandesgericht-hamburg-20110504.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 04.05.2011 - Az.: 5 U 207/10).

Die Kläger monierte, dass der Beklagte, ein Tätowierer, in seinem Studio keinen Preisaushang habe und hielt dies für eine Verletzung der PAngVO.

Zu Unrecht wie die Hamburger Richter nun entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile taetowieren-ist-als-kuenstlerische-leistung-einzustufen-327-o-702-09-landgericht-hamburg-20100924.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.09.2010 - Az.: 327 O 702/09) bestätigten.

Bei der Tätigkeit eines Tätowierers handle es sich um eine künstlerische Leistung. 

Derartige Leistungen seien nach der Ausnahmevorschrift der PAngVO zu bewerten, wonach ein Unternehmer nicht verpflichtet sei, einen verbindlichen Preisaushang anzubringen. Auch die Angabe einer Stundenverrechnung sei nicht erforderlich. Denn jedes Kunstwerk hänge von vielen Faktoren ab und stelle eine speziell auf den Einzelfall abgestimmte Leistung dar. 

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen