Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Für Schaufenster-Werbung kann ausnahmsweise nicht die PAngVO gelten

Im Falle einer Schaufenster-Werbung kann bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise nicht die PAngVO gelten. Dies ist u.a. bei Hörgeraten der Fall <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015 - Az.: I-2 U 29/14).

Inhaltlich ging es um die Frage, ob die Regelungen der PAngVO bereits dann gelten, wenn ein Unternehmen Hörgeräte im Schaufenster seines Ladens ausstellt.

Die Düsseldorfer Richter haben dies verneint. Denn es liege kein Angebot im Sinne dieses Gesetzes vor.

Das Anbieten von Waren umfasse jede auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung. D.h., jede Ansprache zu verstehen, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt (und dessen Preis) erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt.

Eine bloße Werbung hingegen liegt vor, wenn es noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen bedarf, um ein Kaufgeschäft über den fraglichen Gegenstand zum Abschluss zu bringen.

Letzteres sei hier der Fall. Denn Hörgeräte müssten individuell an ihren Träger angepasst werden, so z.B. an Grad der Schwerhörigkeit (leicht, mittel, mittelstark, stark oder hochgradig), an die Art der Hörbeeinträchtigung (etwa Hochtonschwerhörigkeit oder breitbandige Schwerhörigkeit) und an die Lokalisierung der Störung (äußeres Ohr, Mittelohr oder Innenohr).

Daher liege kein Anbieten vor, dass die PAngVO nicht greife.

Rechts-News durch­suchen

24. Januar 2025
"Dubai-Schokolade" darf auch für Produkte verwendet werden, die nicht aus Dubai stammen, da der Begriff eher eine Rezeptur als eine Herkunft…
ganzen Text lesen
23. Januar 2025
Ein Unternehmen darf keine unbelegten gesundheitlichen Versprechen für Handy-Schutzaufkleber machen, da dies irreführende Werbung ist.
ganzen Text lesen
22. Januar 2025
Die Bezeichnung "FußARTZ" ist irreführend, da sie leicht mit „Arzt“ verwechselt werden kann und so eine unzulässige Täuschung darstellt.
ganzen Text lesen
20. Januar 2025
Amazons Preiserhöhung bei Prime war unzulässig, da die Klausel zur Preisanpassung zu unbestimmt war und Verbrauchern keine Nachvollziehbarkeit bot.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen