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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Bis zum Jahr 2012 können alte Telefonkarten noch umgetauscht werden

In einer Grundlagen-Entscheidung hat der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile alte-telefonkarten-der-ehemaligen-deutschen-bundespost-bis-2012-umtauschbar-iii-zr-178-09-bundesgerichtshof--20100311.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.03.2010 - Az.: III ZR 178/09) entschieden, dass alte Telefonkarten noch bis zum Jahr 2012 umgetauscht werden können.

Die Beklagte war die Deutsche Telekom, die 1998 Telefonkarten ohne Gültigkeitsvermerk herausgegeben hatte. Im Jahr 2001 wurden die Karten gesperrt und das noch darauf befindliche Gutachten in Geld ausgezahlt. Als der Kläger 2007 seine Karten einreichte, lehnte die Beklagte einen Umtausch ab und berief sich auf Verjährung.

Zu Unrecht wie die BGH-Richter entschieden.

Zwar sei durch die Schuldrechtsreform die 30-jährige Verjährungsfrist auf nunmehr drei Jahre reduziert worden. Es wäre jedoch nicht interessensgerecht, bei einer ursprünglich unbefristet gültigen Karte die Verjährungszeit auf drei Jahre zu begrenzen.

Vielmehr bestimmten die Richter - im Rahmen der richterlichen Auslegung - dass ein Umtausch-Anspruch bis 2012 bestehe.


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