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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Bonn: Verweigerung des Umtauschs unbefristeter Telefon-Karten unzulässig

Die Weigerung der Deutschen Telekom AG, gesperrte Telefonkarten gegen Entgelt einzutauschen, ist rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile weigerung-der-telekom-gesperrte-telefonkarten-zu-tauschen-rechtswidrig-8-s-52-10-landgericht-bonn-20100914.html _blank external-link-new-window>(LG Bonn, Urt. v. 14.09.2010 - Az.: 8 S 52/10).

Der Kläger wollte alte, unbefristete Telefonkarten bei der Deutschen Telekom AG eintauschen. Diese verweigerte den Entgelt-Umtausch und berief sich auf Verjährung.

Zu Unrecht.

Das Gericht erklärte, dass die Rechtsprechung des BGH im Jahr 2008 es der Telekom zwar ermögliche, die Telefonkarten im nachhinein zu sperren. Dabei habe das höchste deutsche Gericht von einem unbefristeten Recht der Kunden zum Umtausch der Telefonkarten gesprochen.

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