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Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Noch einmal: Auch für Facebook-Posting eines Autohauses gilt PKW-EnVKV

Das OLG Celle hat seine bisherige Rechtsansicht in einem aktuellen Beschluss noch einmal bekräftigt und entschieden, dass auch für Facebook-Postings eines Autohauses die Informationspflichten nach der  PKW-EnVKV gelten (OLG Celle, Beschl. v. 08.05.2018 - Az.: 13 U 12/18).

Der verklagte Händler warb auf Facebook für ein bestimmtes Fahrzeug, gab dabei jedoch nicht alle Pflichtangaben nach der PKW-EnVKV an (z.B. Kraftstoffverbrauch,  CO2-Emissionen).

Wie schon bislang stufte auch im vorliegenden Verfahren das OLG Celle ein Facebook-Posting als Werbung ein, für die die PKW-EnVKV gelte.

Denn der Händler betreibe seinen Online-Auftritt nicht lediglich mit dem selbstlosen Zwecke, Verbraucher über die Tests der von ihm verkauften Fahrzeugmodelle zu informieren. Sinn und Zweck der Postings sei vielmehr, die auf sein Autohaus gerichtete Aufmerksamkeit über die sozialen Medien zu erhöhen und damit den Absatz von Produkten und Dienstleistungen zu fördern.

Daran ändere auch nichts, dass der Beitrag keine direkte Kaufmöglichkeit enthalte, sondern lediglich einen Link zu einem Testbericht über das betreffende Fahrzeug.

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