Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Kündigungsrecht darf nicht durch AGB in Internet-System-Vertrag ausgeschlossen werden

In einer weiteren Entscheidung hat das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile ausschluss-der-kuendigung-in-agb-von-internet-system-vertrag-unzulaessig-22-s-282-09-landgericht-duesseldorf-20100625.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.06.2010 - Az.: 22 S 282/09) seine Rechtsansicht bestätigt und den Ausschluss der ordentlichen Kündigung für einen Internet-System-Vertrag als unwirksam eingestuft.

Identisch hatte das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile beschraenkung-der-kuendigungsmoeglichkeit-in-agb-von-internet-system-vertrag-unzulaessig-22-s-12-10-landgericht-duesseldorf-20100827.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.08.2010 - Az.: 22 S 12/10) entschieden.

Die Parteien stritten um die Wirksamkeit eines Internet-System-Vertrages. Die Klägerin hatte in ihren AGB die vorzeitige Kündigung des Kontraktes ausgeschlossen. Die Kundin war der Ansicht, dass sie doch ordentlich kündigen könnte.

Auch wenn die Klägerin in ihren AGB das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen habe, weil sie den geschäftlichen Fortbestand ihres gesamten Unternehmens dadurch fürchte, so sei dies unwirksam und unzulässig. Der Ausschluss der Kündigung in den AGB in einem Internet-System-Vertrag sei rechtswidrig und verstoße gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Die Dienstleistung, rechtswidrige Google-Bewertungen löschen zu lassen, ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Ohne entsprechende…
ganzen Text lesen
13. April 2026
Ein Online-Shop darf für Online-Gutscheine keine zusätzliche Systemgebühr verlangen und muss den Gesamtpreis klar angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen