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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Kündigung von Internet-System-Vertrag kann in AGB nicht ausgeschlossen werden

Die ordentliche Kündigung eines sogenannten Internet-System-Vertrages kann nicht durch AGB ausgeschlossen werden <link http: www.online-und-recht.de urteile beschraenkung-der-kuendigungsmoeglichkeit-in-agb-von-internet-system-vertrag-unzulaessig-22-s-12-10-landgericht-duesseldorf-20100827.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 27.08.2010 - Az.: 22 S 12/10).

Die Parteien stritten um die Wirksamkeit eines Internet-System-Vertrages. Die Klägerin hatte in ihren AGB die vorzeitige Kündigung des Kontraktes ausgeschlossen. Der Kunde war der Ansicht, dass er doch ordentlich kündigen könnte.

Die Düsseldorfer Richter gaben der Beklagtenseite Recht.

Ein Internet-System-Vertrag sei als Werkvertrag einzustufen und auch anhand der gesetzlichen werkvertraglichen Bestimmungen zu behandeln. Die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten im Werkvertragsrecht sei mit den wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken nicht vereinbar und damit unzulässig. Insofern habe die Klägerin in ihren AGB die Kündigung nicht ausschließen dürfen, so dass die ordentliche Kündigung des Kunden zulässig und wirksam gewesen sei.

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