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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Zahnarzt-Angebote auf Groupon grundsätzlich zulässig

Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile zahnarzt-werbung-auf-groupon-grundsaetzlich-zulaessig--bundesgerichtshof-20150521 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.05.2015 - Az.: I ZR 183/13) hat entschieden, dass Zahnarzt-Angebote auf der Internet-Plattform Groupon grundsätzlich zulässig sind. 

Entscheidend sei, so die höchsten deutschen Zivilrichter, ob das Geschäftsmodell von Groupon die Gefahr begründe, dass ein vertraglich mit ihr verbundener Zahnarzt sich bei der Behandlung eines Gutscheininhabers nicht am Patientenwohl orientiere, sondern an seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen. 

Eine solche Gefahr sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Denn die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Groupon und dem jeweiligen Zahnarzt seien so formuliert, dass den Mediziner keine Nachteile treffen würden, wenn er die Behandlung eines Gutscheininhabers ablehne.

Daher sei das Geschäftsmodell grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden.

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