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Kategorie: Onlinerecht

OLG Nürnberg: Produkte im Online-Shop nicht automatisch verbindliche Verkaufsangebote

Das OLG Nürnberg <link http: www.online-und-recht.de urteile einstellung-der-produkte-ins-internet-noch-kein-angebot-14-u-622-09-oberlandesgericht-nuernberg-20090610.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.06.2009 - Az.: 14 U 622/09) hat noch einmal klargestellt, dass es sich bei Produkten in einem Online-Shop nicht automatisch um rechtsverbindliche Verkaufsangebote handelt. Vielmehr kommt es auf die konkrete rechtliche Ausgestaltung im Einzelfall an.

Der Beklagte veräußerte über das Internet u.a. Flachbildschirme. Dabei war ihm ein Fehler unterlaufen, denn anstatt des tatsächlichen Kaufpreises von 2.000,- EUR, war nur ein Betrag von 200,- EUR angegeben.

Der Kläger bestellte 18 Bildschirme. Bei jeder Bestellung erhielt er per E-Mail eine Nachricht, dass der Beklagte den Auftrag erhalten habe.

Als der Beklagte den Irrtum erkannte, weigerte er sich, die Produkte auszuliefern.

Zu Recht wie die Nürnberger Richter entschieden.

Denn zwischen den Parteien sei kein Vertrag zustande gekommen sei, so dass Kläger auch keinen Anspruch auf Lieferung der bestellten Gegenstände habe. Alleine das Einstellen eines Produktes ins Internet bedeute noch nicht, dass der Anbieter ein verbindliches Angebot habe abgeben wollen.

Dies wäre für einen Online-Händler auch zu unsicher und zu riskant, da er sich andernfalls einer Vielzahl von Usern ausgesetzt sehen würde, gegenüber denen er sich gar nicht binden wolle, weil der Warenvorrat möglicherweise gar nicht ausreiche.

Auch die Bestätigungs-E-Mail, die der Beklagte versendet habe, sei kein Hinweis darauf, dass die Annahme des Angebots vorliege. Denn aus der E-Mail gehe nur hervor, dass der Kunde eine Bestellung aufgegeben habe und um welches Produkt es sich dabei handle. Eine Vertragsannahme sei hier nicht zu sehen.

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