Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile rail-world-als-marke-fuer-haushalt-buero-und-sport-eintragbar-30-w-pat-121-06-bundespatentgericht--20090706.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 06.07.2009 - Az.: 30 W (pat) 121/06) hat entschieden, dass der Begriff "Rail World" für verschiedene Bereiche (insb. Büro, Haushalt, Erziehung und Sport) als Marke beim Deutschen Patent - und Markenamt eintragungsfähig ist.
"Rail World" bedeute zwar wörtlich übersetzt "Welt der Eisenbahn". Es sei aber nicht erkennbar, dass der angesprochene Verkehrskreis die Marke auf den hier maßgeblichen Gebieten als naheliegendes oder ernsthaftes Merkmal verstehe.
Ein eindeutig beschreibender Bedeutungsgehalt könne daher nicht mit der Bezeichnung "Rail World" in Verbindung gebracht werden. Es fehle daher das Freihaltebedürfnis.
Die Marke sei somit unterscheidungskräftig und könne eingetragen werden.