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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Für Papierrechnung darf Simyo keine Extra-Gebühren nehmen

Für die Zusendung einer Papierrechnung darf der Telekommunikations-Anbieter Simyo keine Extra-Gebühren nehmen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015 - Az.: I-6 U 166/13).

Es ging um zwei AGB-Bestimmungen von Simyo:

1. Klausel:
"Bei Nutzung der elektronischen Rechnung gilt diese als zugegangen, wenn diese im persönlichen Service Bereich des Kunden zur Verfügung steht."

2. Klausel:
"postalischer Rechnungsversand je Rechnung 5,11 €"

Das Gericht stufte beide Bestimmungen als wettbewerbswidrig ein.

Die 1. Klausel stelle eine nach AGB-Recht unerlaubte Zugangsfiktion her, d.h. obgleich die Nachricht noch auf dem Server und somit im Machtbereich von Simyo liegen würde, fingiere die Regelung den Zugang. Dies sei nicht erlaubt.

Die 2. Klausel benachteilige den Kunden unangemessen. Hier würde die Pflicht von Simyo, nämlich die Erstellung einer Rechnung, auf die Kunden verlagert. Simyo lasse sich für eine Leistung, die bereits eine vertragliche Nebenpflicht sei, gesondert vergüten. Dies sei unangemessen.

Aus der Entscheidung des BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile fuer-papierrechnung-duerfen-keine-extra-kosten-anfallen--bundesgerichtshof-20141009 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.10.2014 - Az.: III ZR 32/14) ergebe sich nichts anderes, denn Simyo würde die Kundenbeziehungen nicht rein über das Internet führen, sondern biete auch andere Kommunikationswege an. Das vorliegende Urteil entspreche also exakt den Vorgaben des BGH.

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