Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: o2 darf für Papierrechnung keine Extra-Gebühren nehmen

Der Telekommunikationsanbieter o2 darf für die Erstellung einer Papierrechnung von seinen Kunden kein gesondertes Entgelt verlangen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 05.02.2015 - Az.: 29 U 830/14).

o2 verlangte von seinen Kunden für die Zusendung einer Papierrechnung eine Gebühr iHv. 2,50 EUR. Die AGB-Klausel lautete u.a.

"Die Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form in seinem persönlichen Rechnungsaccount im Online-Kundencenter unter www.o2.de zur Einsicht, zum Download oder Ausdruck zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird seinen Rechnungsaccount daher regelmäßig einsehen. (...)

Ist mit dem Kunden die Zusendung einer zusätzlichen Rechnung in Papierform vereinbart, richtet sich die Fälligkeit der Entgelte nach dem Zugang dieser Rechnung."

Die Münchener Richter stuften eine solche Bestimmung als unzulässig ein.

Die Zusendung einer Rechnung sei eine Leistungspflicht von o2. Es sei unangemessen, sich für eine solche ohnehin bereits existierende Pflicht gesondert vergüten zu lassen. Der Vertragspartner, der Kunde, werde hier entgegen Treu und Glauben benachteiligt.

Rechts-News durch­suchen

30. Juli 2026
Unter der Voraussetzung, dass klare gesetzliche Grenzen und eine wirksame nachträgliche Gerichtskontrolle gewährleistet sind, dürfen…
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Wer Tickets zu einem „Ab“-Preis bewirbt, muss unvermeidbare Servicegebühren in den Gesamtpreis einrechnen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Wer seinen Kündigungsbutton unklar gestaltet und Verbrauchern dadurch unnötige Hürden in den Weg stellt, muss mit einer gerichtlichen Untersagung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen