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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Für Papierrechnung dürfen keine Extra-Kosten anfallen

Das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv drillisch-vzbv-olg_ffm.pdf _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.01.2014 - Az.: 1 U 26/13) hat entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen keine Extra-Entgelte für die Zusendung einer Papierrechnung verlangen darf.

Das Unternehmen hatte in seinen AGB geregelt:

"Papier-Rechnung, monatlicher Versand: 1,50 EUR".

Das OLG Stuttgart sah dies als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers an.

Das Unternehmen wälze Aufwendungen für die Wahrnehmung eigener Interessen und eigener Pflichten auf seine Vertragspartner ab. Es sei die Pflicht der Firma, Rechnungen zu erstellen. Diese Aufgabe könne sie nicht dem Kunden auferlegen und für die Erfüllung dann Entgelte in Rechnung stellen.

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