Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Freiburg: Für Wettbewerbsverstoß gegen EnVKV 3.000,- EUR Streitwert

Für einen Verstoß gegen die Energieeffizienzverordnung (EnVKV) ist ein Streitwert iHv. 3.000,- EUR angemessen, so das LG Freiburg (Urt. v. 04.01.2013 - Az.: 12 O 127/12).

Kläger war ein nach dem Unterlassungsklagengesetz qualifizierter Verband, der die Beklagte, ein Küchenstudio, wegen eines Verstoßes gegen die EnVKV in Anspruch nahm.

Das Gericht legte für den Sachverhalt einen Streitwert von 3.000,- EUR fest. Angesichts des Umstandes, dass hier Allgemeininteressen wahrgenommen würden, sei der Betrag verhältnismäßig.

Darüber hinaus könne in den einfachen Fällen - wie hier - zudem noch um 50% reduziert werden <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __12.html _blank external-link-new-window>(§ 12 Abs.4 UWG).

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen