Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Frankenthal: Kein Internet-Auskunftsanspruch bei nicht nachgewiesener Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes

Das LG Frankenthal (Beschl. v. 06.03.2009 - Az.: 6 O 60/09) hat entschieden, dass das für einen urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch erforderliche gewerbliche Ausmaß nicht vorliegt, wenn lediglich eine einzelne Datei hochgeladen wurde bzw. nur Teildateien angeboten wurden, die eigenständig gar nicht lauffähig waren.

Im Übrigen hielt das Gericht die Auskunft über den Anschlussinhaber verfassungsrechtlich für bedenklich. In vielen Fällen, z.B. bei öffentlichen W-LAN- oder WiFi-Anschlüssen, könne der Anschlussinhaber die Nutzung des Anschlusses durch Dritte nicht auf die Teilnahme an Tauschbörsen überprüfen bzw. den rechtmäßigen Gebrauch durch Dritte nicht kontrollieren.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

Rechts-News durch­suchen

29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Wer seinen Kündigungsbutton unklar gestaltet und Verbrauchern dadurch unnötige Hürden in den Weg stellt, muss mit einer gerichtlichen Untersagung…
ganzen Text lesen
28. Juli 2026
Eine Bearbeitungspauschale muss nicht in den Gesamtpreis eingerechnet werden, wenn der Käufer sie durch eine höhere Bestellmenge vermeiden kann.
ganzen Text lesen
28. Juli 2026
Wenn App-Anbieter Rabatte gegen die Weitergabe von Daten anbieten, müssen sie dafür keinen Gesamtpreis ausweisen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen