Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Werbung "Der Schreinerladen" ohne Handwerksrolleneintragung rechtswidrig

Wirbt ein Unternehmen, das nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist und somit keine Tischlerarbeiten ausführen darf, als "Der Schreinerladen" ist dies irreführend (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.01.2012 - Az.: 3-08 O 56/11).

Die Beklagte war Inhaberin einer Firma und in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke als Bodenlegerbetrieb eingetragen, nicht jedoch als Tischlerin in die Handwerksrolle. Auf ihrem Briefkopf trat sie als "Der Schreinerladen..." auf.

Die Frankfurter Richter stuften dies als irreführend ein. Das Wort "Der Schreinerladen“  erwecke beim Verbraucher den Eindruck, dass die Beklagte nicht nur vorgefertigte Holzbauteile einbaue, sondern diese auch selbst herstelle. Dies sei nach geltendem Recht jedoch allein einem in die Handwerksrolle eingetragenen Tischler vorbehalten.

Rechts-News durch­suchen

14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen
13. April 2026
alkoholfreie Getränke dürfen nicht als Rum, Gin, Whiskey oder American Malt beworben werden, auch nicht in Form von "This is not..."
ganzen Text lesen
13. April 2026
Ein Online-Shop darf für Online-Gutscheine keine zusätzliche Systemgebühr verlangen und muss den Gesamtpreis klar angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen