Auch Zeit.de scheitert mit seiner Klage gegeben die Werbeblocker-Software AdBlock Plus. Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile zeit-de-hat-keinen-unterlassungsanspruch-gegen-werbeblocker-adblock-plus-landgericht-hamburg-20150421 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.04.2015 - Az.: 416 HKO 159/14) verneint eine gezielte wettbewerbswidrige aBehinderung. Die Entscheidung liegt nunmehr im Volltext vor.
Gegen die Werbeblocker-Software AdBlock Plus werden derzeit zahlreiche Verfahren geführt. So war u.a. RTL <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11843/14) und ProSiebenSat.1 <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11673/14) gescheitert.
Auch Zeit.de hatte versucht gegen AdBlock Plus vorzugehen, ist aber gescheitert.
Das LG Hamburg verneint eine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung.
Denn AdBlock Plus gehe es nicht darum, das Kerngeschäft der Klägerinnen - die Vermittlung journalistischer Inhalte - zu beeinträchtigen. Vielmehr werde der Nutzer bei Verwendung des Werbeblockers gerade nicht von dem wesentlichen und für die Klägerinnen charakteristischen Inhalt ihrer Internetseiten der Klägerinnen abgelenkt.
Ganz im Gegenteil: Durch das vollständige Entfernen von (aufdringlicher) Werbung richtet sich das Augenmerk der Leser unbeeinträchtigt alleine auf die journalistischen Beiträge auf den lnternetseiten, also auf das Hauptprodukt der Klägerinnen.