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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Rechtswidrige Stornierungs-AGB bei Online-Buchung

Das LG Düsseldorf <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2011 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.09.2011 - Az.: 12 O 435/10) hat entschieden, dass bestimmte Stornierungs-AGB eines Online-Reisebüros rechtswidrig sind.

Die Beklagte, ein Reisebüro, verwendete auf ihrer Internetseite nachfolgende AGB:

"Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das (...)-Reisebüro die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren.

Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden."

Die Düsseldorfer Richter stuften diese Bestimmung als rechtswidrig ein.

Die Klausel weiche erheblich von den gesetzlichen Bestimmungen ab und benachteilige den Verbraucher unverhältnismäßig.

Ein einfacher Zahlungsrückstand rechtfertige eine Vertragsauflösung grundsätzlich nicht. Vielmehr bestehe ein Rücktrittsrecht grundsätzlich nur dann, wenn der Unternehmer dem Verbraucher erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit Ablehnungsandrohung gesetzt habe.

Hier wolle der Unternehmer sich aber bereits dann lösen, wenn nicht rechtzeitig gezahlt worden sei. Dies sei eine klare Benachteiligung des Kunden und somit verboten.

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