Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Stuttgart: Reklame mit "Taxi-Zentrale" nur bei Verbund einer Vielzahl von Taxi-Unternehmen

Ein einzelner Taxi-Betrieb darf sich nicht als "Taxi-Zentrale" bezeichnen, da hierdurch der geschäftliche Verkehr in die Irre geführt wird <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-taxi-zentrale-bei-einem-kleinbetrieb-irrefuehrend-39-o-71-10-landgericht-stuttgart-20101124.html _blank external-link-new-window>(LG Stuttgart, Urt. v. 24.11.2010 - Az.: 39 O 71/10).

Der Beklagte, der einen einzelnen Taxi-Fuhrbetrieb unterhielt, inserierte im örtlichen Telefonbuch mit der Aussage "Taxi-Zentrale".

Die Stuttgarter Richter hielten dies für wettbewerbswidrig, weil der geschäftliche Verkehr in die Irre geführt werde. Bei dem Begriff "Taxi-Zentrale" erwarte der Verbraucher den Zusammenschluss mehrerer Taxi-Unternehmen und somit eine gewisse wirtschaftliche und personelle Größe.

Genau dies sei hier nicht der Fall. Der Beklagte betreibe sein Unternehmen lediglich in zwei verschiedenen Orten mit insgesamt 12 Taxen. Dies reiche nicht aus, um die Erwartungen der Verbraucher zu erfüllen.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen