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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: SEM-/SEO/SEA-Verträge sind grundsätzlich Dienstverträge

Nach Ansicht des LG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.02.2015 - Az.: 12 O 186/13) sind SEM-/SEO/SEO--Verträge immer nach den dienstvertraglichen Regelungen zu beurteilen.

Die Parteien schlossen einen Online-Marketing-Vertrag, der u.a. zum Leistungsgegenstand hatte:

"Projektmanagement, Beratung, Konzeption / Strategie, Online-Werbemittel (z.B. Banner), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA, z.B. Google-Adwords / Facebook, jeweils exkl. Media-Budget / Schaltvolumen), Affiliate-Marketing, Newsletter-Marketing, Gutschein-Portalbetreuung, Preissuchmaschinen, Webcontrolling (z.B. mit Google-Analytics), Social Media Beratung, ein monatliches Reporting der Onlinemarketing-Kennzahlen, Aktivitäten sowie auch ein kompakter Wettbewerbsvergleich von bis zu drei relevanten Wettbewerbern. Pro Jahr (je Zeitraum von 12 Monaten) stehen maximal 350 Stunden zur Verfügung)."

Zwischen den Vertragsparteien kam es in der Folge zum Streit, so dass es relevant war, ob der Kontrakt als Dienstvertrag oder als Werkvertrag einzustufen war.

Die Kölner Richter nehmen - mit der ganz herrschenden Rechtsprechung - einen Dienstvertrag an, da kein konkreter Erfolg, sondern ein bloßes Tätigwerden geschuldet sei.

Das Gericht verurteilte den Kunden zur Zahlung der ausstehenden Vertragsentgelte.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Auch wenn im Jahr 2015 noch anderweitige Meinungen vertreten werden, es gilt: Herkömmliche Suchmaschinen-Optimierungsverträge sind grundsätzlich Dienstverträge und keine Werkverträge. Nur in besonderen Einzelfällen gilt etwas anderes.

Lesen Sie zur Frage, welches Recht bei SEO-Verträgen Anwendung findet und was genau die Unterschiede zwischen einem Werk- und einem Dienstvertrag sind, den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze sind-seo-vertraege-wirklich-immer-werkvertraege _blank external-link-new-window>"Sind SEO-Verträge wirklich immer Werkverträge?".

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