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Kategorie: Onlinerecht

AG Saarlouis: Sofortige Kündigung einer Online-Forums-Mitgliedschaft ohne Sachgrund ist rechtswidrig

Der Betreiber eines kostenlosen Online-Forums kann einem User nur dann sofort kündigen, wenn ein sachlicher Grund besteht. Die Klausel "wir erhalten uns ebenso das Recht vor, Benutzer ohne angaben von Gründen auf unserer Plattform zu sperren und zu entfernen"  ist rechtswidrig (AG Saarlouis, Urt. v. 01.04.2020 - Az.: 25 C 1233/19 (12)).

Der Beklagte betrieb ein Online-Portal, bei dem User sich kostenfrei registrieren konnten. In den AGB hieß es dort u.a.:

"wir erhalten uns ebenso das Recht vor, Benutzer ohne angaben von Gründen auf unserer Plattform zu sperren und zu entfernen" 

Es kam zwischen dem Kläger, der Mitglied des Portals war, und dem verklagten Betreiber zu Differenzen. Schließlich kündigte der Beklagte dem Kläger.

Hiergegen ging der Kläger vor und bekam vor Gericht Recht.

Zwar stünde dem Betreiber eines Online-Portals grundsätzlich das sogenannte virtuelle Hausrecht zu. Er dürfe dabei jedoch bei solchen Angeboten an die Allgemeinheit nicht gegen das Willkürverbot verstoßen.

Diese Regelung bestimme, dass eine sofortige Sperrung nur dann erlaubt sei, wenn der Ausschluss sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich sei. 

Die verwendete AGB-Passage verletze diesen Grundsatz, denn sie ermögliche dem Betreiber nach eigenem Gutdünken ohne Vorliegen sachlicher, objektiver Kriterien über die Mitgliedschaft zu entscheiden. Daher sei die Klausel unwirksam. 

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