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Kategorie: Onlinerecht

AG Kerpen: Virtuelles Hausrecht in Online-Forum

Das AG Kerpen (Urt. v. 10.04.2017 - Az.: 102 C 297/16) hat sich zu den Möglichkeiten und Grenzen des virtuellen Hausrechts in einem Online-Forum geäußert <link http: www.online-und-recht.de urteile virtuelles-hausrecht-in-internet-forum-amtsgericht-kerpen-20170410 _blank external-link-new-window>(AG Kerpen, Urt. v. 10.04.2017 - Az.: 102 C 297/16).

Der Kläger war Mitglied in einem Online-Forum und postete regelmäßig Beiträge über die Produkte eines bestimmten Herstellers, sodass der Verdacht der Schleichwerbung entstand. Daraufhin sperrte der Beklagte, der das Forum betrieb, den Zugang zum Board.

Gegen diese Sperrung wehrte sich der Kläger vor Gericht und hatte Erfolg.

Ein wichtiger Grund für eine sofortige Sperrung sei nicht ersichtlich. Erforderlich wäre mindestens eine vorherige Abmahnung gewesen, die jedoch nicht erfolgt sei, so dass der geschlossene Foren-Nutzungsvertrag weiterhin bestehe und wirksam sei.

Der Kläger habe daher ein Anrecht auf Zugang zum Online-Forum.

In der Sperrung könne zwar eine ordentliche Kündigung gesehen werden, jedoch sei dabei die Kündigungsfrist einzuhalten. Diese liege bei 6 Monaten <link https: www.gesetze-im-internet.de bgb __624.html _blank external-link-new-window>(§ 624 BGB), so dass der Vertrag aktuell noch weiter bestünde.

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