Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Freiburg: Sternchen-Hinweis muss bei Werbung in unmittelbarer Nähe platziert sein, Verweis auf Internetseite nicht ausreichend

Ein Sternchen-Hinweis, der weitere wichtige Informationen enthält, muss im Rahmen einer Werbung in unmittelbarer räumlicher Nähe platziert sein, ein bloßer Verweis auf eine Internet-Seite ist nicht ausreichend <link http: www.online-und-recht.de urteile bei-werbung-mit-preis-rabatten-verweis-auf-webseite-mit-naeheren-bedingungen-nicht-ausreichend-landgericht-freiburg-20150223 _blank external-link-new-window>(LG Freiburg, Urt. v. 23.02.2015 - Az.: 12 O 105/14).

Die Beklagte warb in einer Zeitungsanzeige mit der Aussage "19% MWSt geschenkt". Die Anzeige enthielt zwar ein Sternchen-Hinweis, dieser wurde jedoch erst zwei Seiten später aufgelöst.

Dies sei nicht ausreichend, denn dieser Sternchen-Hinweis nehme nicht in notwendiger Weise am Blickfang teil. Durch die räumliche Trennung werde kein ausreichender Zusammenhang zwischen beiden Bereichen ersichtlich.

Daran ändere auch nichts, dass die Aussage

"Nähere Bedingungen und ausgewählte Lieferanten finden Sie im Internet (mit angegebener Internetadresse"

abgedruckt sei. Denn die genauen Einschränkungen erfahre der Verbraucher erst, wenn er die Internetseite der Beklagte öffne. Dort hieß es dann:

Ausgenommen sind die Angebote in unseren aktuellen Prospekten und Anzeigen, die auch im Internet unter www.(...).de veröffentlicht sind. Nicht gültig für bereits getätigte Aufträge, für in den Filialen als "Bestpreis" gekennzeichnete Artikel, bei Gutscheinkauf, im Restaurant, bei Produkten auf Hochzeits-, Tauf- und Babytischen, bei Büchern, für Natur- und Kunststeinarbeitsplatten, Produkte der Abteilungen Wohnen Exklusiv, Junges Wohnen und Garten sowie bei Produkten der Firma Aeris, Airline by Metzeler, Anrei, b-collection, Bacher, Belly Button, Belly Button by Paidi, Black Label by W. Schillig*, Bosse, Bugaboo, Calligaris, CS Schmal, Cybex Sirona, D-Sign, Diamona Select, Die Hausmarke, Dieter Knoll, Ekornes*, Emmaljunga, Fissler, Fraubrunnen, Gaggenau, Göhring, Hasena, Hülsta, Jensen, Joolz, Joop! Living, Klöber, Leander, Leonardo Bad by Pelipal, Liebherr, Metropolis by Michalsky, Miele, Moll, Mondo, Multi Magic by Vilano, Musterring, Natuzzi, Nicol, now! by Hülsta, Orbit, Paschen, Pekodom, Rolf Benz, Roland Schmitt, Röwa, Schönbuch*, set one by Musterring, SieMatic, Silit, Smedbo, Spectral, Stokke, Team 7*, Tempur, TFK, Valmondo, Villeroy & Boch, Witnova und WK Wohnen und WMF. Gutschein kann nicht bar ausgezahlt werden. Pro Einkauf und Kunde nur ein Gutschein einlösbar. Bei Inanspruchnahme keine weiteren Rabatte möglich. Inklusive Barzahlungsrabatt. Alle Abschläge beziehen sich auf den Abholpreis. Nicht im Onlineshop einlösbar. Gutscheine gültig bis 05.07.2014. *Nur in einigen ausgesuchten (...) Filialen erhältlich."

Diese Begrenzungen der Aktionen seien erheblich und für den einzelnen Kunden von wichtiger Bedeutung. Es reiche daher nicht aus, solche weitreichenden Einschränkungen durch einen bloßen Verweis auf die eigene Homepage zu hinzuweisen, sondern der Verbraucher müsse bereits im Rahmen der Anzeige hierüber informiert werden.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen