Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: "TOOOR" als Marke für Sportbekleidung eintragungsfähig

Die Bezeichnung "TOOOR" ist als Marke für den Sportbekleidungsbereich eintragungsfähig <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-begriff-tooor-im-sportbekleidungsbereich-29-w-pat-85-07-bundespatentgericht--20110209.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. 09.02.2011 - Az.: 29 W (pat) 85/07).

Das Gercht erklärte, dass gerade im Bereich der Sportbekleidung die Marke häufig sehr präsent und auffällig platziert sei. Der angesprochene Kunde werde durch die fast immer außen aufgetragene Marke einen deutlichen Herkunftsnachweis herstellen.

Selbst wenn die angesprochenen Kunden auch den Eigenbegriff "Tor" ausmachen würden, so würden sie damit kein Merkmal einer Bekleidungsmarke assoziieren. Insofern liege durchaus ausreichende Unterscheidungskraft und damit eine Eintragungsfähigkeit vor.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen