Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Unternehmer muss falschen Standort auf gelbeseiten.de korrigieren lassen

Ein Unternehmer (hier: Schädlingsbekämpfer) muss einen Eintrag auf gelbeseiten.de, der einen falschen Standort angibt, korrigieren lassen (LG Köln, Urt. v. 28.06.2016 - Az.: 33 O 208/15).

Auf gelbeseiten.de war der verklagteSchädlingsbekämpfer mit einem falschen Standort eingetragen. 

Das Gericht stufte dies als Irreführung ein, da der Verbraucher in der Regel einen Schädlingsbekämpfer vor Ort suche und nicht eine Firma weiter weg beauftrage. Denn so vermeide der Kunde zusätzliche Kosten wie beispielsweise Anfahrtskosten.

Das LG Köln bejahte auch eine Verantwortlichkeit für den fehlerhaften Eintrag. Denn es habe eine geschäftliche Beziehung zu dem Online-Portal bestanden. Spätestens als die Beklagte von den falschen Einträgen erfuhr, hätte sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, damit der fehlerhafte Standort korrigiert würde.

Es reiche dabei nicht aus, gelbeseiten.de telefonisch oder auf sonstige Weise zur Korrektur aufzufordern, sondern der Unternehmer müsse auch überwachen, dass die Adressänderung vorgenommen werde. Die Beklagte dürfe sich auf fremde Zusagen verlassen, sondern vielmehr treffe sie eine eigene Kontroll- und Überwachungspflicht.

Dieser Verpflichtung sei sie nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, so dass sie für den falschen Eintrag verantwortlich sei.

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen