Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Irreführende Internet-Werbung mit nicht existentem Unternehmens-Standort

Wirbt ein Unternehmen auf einer Internet-Plattform mit einer nicht vorhandenen Niederlassung vor Ort, liegt hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung. Mögliche Fehler der Plattform sind dem Unternehmen zuzurechnen (KG Berlin, Beschl. v. 15.09.2017 - Az.: 5 U 65/17).

Die Beklagte warb auf einer Online-Plattform und gab an, ihre Handwerksleistungen auch in der Stadt Lüneburg anzubieten. Dort unterhielt sich jedoch keinerlei Niederlassung. Als die Klägerin sie abmahnte, verteidigte sich die Beklagte damit, dass es sich um einen Fehler der Online-Plattform handle, der ihr nicht zuzurechnen sei.

Das LG Berlin <link http: www.dr-bahr.com news rechtswidrige-online-werbung-mit-nicht-vorhandenem-firmen-standort.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.02.2017 - Az.: 16 O 423/16) verurteilte die Beklagte zur Unterlassung.

Dieser Ansicht schloss sich nun das KG Berlin im Rahmen der Berufung an.

Gerade bei einem Handwerksbetrieb sei der Ort der Niederlassung relevant, da die Anfahrtskosten in der späteren Rechnung für den Kunden eine nicht unerhebliche Position seien, so die Richter. Zudem verspreche eine geringere Entfernung effektivere Hilfe sowie größere Flexibilität.

Die falschen Angaben über den Standort seien somit erheblich und führten zu einem relevanten Irrtum auf Seiten des Verbrauchers.

Die nicht zutreffenden Informationen seien auch der Beklagten zuzurechnen, denn die Online-Plattform sei Beauftragte. Somit habe die Beklagte für etwaige Fehler einzustehen.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen