Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG München: Confirmed Opt-In-Verfahren bei E-Mails unzureichend

Das AG München hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile werbe-e-mails-mittels-confirmed-opt-in-verfahren-rechtswidrig-48-c-1911-09-amtsgericht-duesseldorf-20090714.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.07.2009 - Az.: 48 C 1911/09) noch einmal betont, dass die Zusendung von Werbung an E-Mails, die mittels einfachem Confirmed Opt-In erhoben wurden, rechtswidrig ist.

Denn beim Confirmed Opt-In müsse der Empfänger der Mail-Werbung von sich aus aktiv werden, um sich auszutragen. Dies sei unverhältnismäßig und greife in die berechtigten Interesse des Betroffenen ein.

Vielmehr sei die Beklagte verpflichtet gewesen, das Double Opt-In-Verfahren zur Registrierung zu verwenden. Denn hier werde der Newsletter erst durch die Bestätigung der Check-Mail aktiviert. Auf diese Weise werde Missbrauch und die willkürliche, ungewollte Eintragung eines Dritten verhindert.

Die Ansicht, dass eine Check-Mail im Rahmen des Double Opt-In-Verfahrens kein Spam, sondern vielmehr Missbrauch verhindert, setzt sich in der letzten Zeit zunehmend durch: So das LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile check-mail-im-double-opt-in-verfahren-kein-spam-31-t-14369-09-landgericht-muenchen-20091013.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.10.2009 - Az.: 31 T 14369/09) oder das AG München <link http: www.jurpc.de rechtspr _blank>(Urt. v. 30. 11. 2006 - 161 C 29330/06: PDF).

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen