Der Begriff "WEIHNACHTS-ZAUBER" ist für den Schokoladenbereich nicht als Marke eintragungsfähig, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile weihnachts-zauber-fuer-schokolade-nicht-eintragungsfaehig-25-w-pat-72-09-bundespatentgericht--20091029.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.10.2009 - Az.: 25 W (pat) 72/09).
Das Wort beschreibe in erster Linie eine besondere Atmosphäre, die u.a. von Weihnachtsmärkten ausgehe. Es weise im Hinblick auf Schokolade einen engen, beschreibenden Bezug auf. Die Verbindung von Schokoladewaren mit dem Thema Weihnachten sei weit verbreitet.
Daran ändere auch nichts die Zusammensetzung mit dem Wort "Zauber". Darin sei lediglich eine werbeübliche Anpreisung zu sehen.